AGB
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Büro Pavo GmbH, nachfolgend Büro Pavo genannt. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen des Büro Pavo
Büro Pavo erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Für zusätzliche Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie sowie Produkt- und Formgestaltung, arbeitet Büro Pavo nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Büro Pavo verpflichtet sich, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichteten sich, ihnen anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Büro Pavo geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören dem Büro Pavo. Sie können über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Büro Pavo nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Büro Pavo ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihnen geschaffenen Werken in einer von ihnen zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Büro Pavo geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen vom Büro Pavo geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Büro Pavo einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
7. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Büro Pavo verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10'000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Büro Pavo ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber Büro Pavo in jeder Hinsicht schadlos.
9. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Büro Pavo Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.
10. Aufbewahren von Unterlagen
Büro Pavo ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus sind sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Büro Pavo die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
11. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind dem Büro Pavo unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Dem Büro Pavo steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
12. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
13. Richtofferte und Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Das Honorar von Büro Pavo richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von Büro Pavo rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
14. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Büro Pavo Anrecht auf:
a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Büro Pavo das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich beim Büro Pavo.
15. Abrechnung
Büro Pavo hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.
16. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung des Auftrags stellt Büro Pavo Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Büro Pavo Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
17. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Büro Pavo unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des Büro Pavo nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aarau.
Im Interesse der Lesbarkeit sind die männlichen Personenbenennungen als Kurzform für beide Geschlechter zu lesen.
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